Änderung der Corona-Einschränkungen Stand 5. Juni 2020
Liebe Mitglieder,
entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung-SARS-CoV-2-EindV Par. 3 und 6 Pkt. 1 und 4 ist die Benutzung der Umkleide- und Duschräume unter Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes von mindestens 1,5 m und unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln wieder erlaubt. Ab sofort können die Umkleide und Duschräume wieder genutzt werden.
Bleibt gesund und viel Spaß auf unserer Tennisanlage !